Gut zu wissen: Bauherren haften für Lohndumping

Schon klar, dass man als Bauherr bemüht ist, die Kosten niedrig zu halten. Wenn aber Angebot von Handwerkerfirmen verdächtig günstig ausfallen, sollten beim Bauherren dennoch die Alarmglocken läuten. Seit 1. Jänner 2017 gibt es die sogenannte erweiterte Auftraggeberhaftung, die besagt, dass aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, sich auch am Bauherrn schadlos halten können. Wenn also Arbeitnehmer zuwenig Lohn erhalten, können Sie dies beim Bauherren einklagen. Mehr Ärger also, anstatt weniger Kosten! Darum: günstig ist gut, aber billig kann teuer werden!

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